B13 Performatives Paradestück: Militärmusik heute

VORHABEN

In der beantragten Förderperiode soll Militärmusik in der Bundesrepublik Deutschland heute punktuell entfaltet werden, da sie in besonderer Weise performative Facetten von Musik veranschaulichen kann und wie kaum ein anderes Genre fundamentale Bewertungsverschiebungen durchlaufen hat. Dazu ist auch ein Vergleich der Gegenwart mit der Zeit um 1900, der Spätphase des Kaiserreichs, vorgesehen. Neben den Ursachen des Bedeutungswandels sollen die Militärmusik als Repräsentant staatlicher Gewalt ihre Idiomatik in der zeitgenössischen Musik, ihre spezifischen Bearbeitungs- bzw. Transformationspraktiken sowie Variationen über die deutsche Nationalhymne schwerpunktmäßig untersucht werden.

Bei der Militärmusik handelt es sich um ein weitgehend übersehenes Gebiet der Musik- und Kulturgeschichte, mithin auch um ein musikwissenschaftliches Desiderat. Diese Randständigkeit im Kulturbetrieb erscheint umso erstaunlicher, als Militärmusik eine der Wurzeln der traditionellen Ensemblemusik bildet und bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts in hohem Ansehen stand. Das Teilprojekt widmet sich im Ausgang von der heutigen Bundesrepublik dem Phänomen Militärmusik jedoch nicht als solchem, sondern punktuell durch Untersuchung einzelner Aspekte, die sich effektiv unter die für diese Förderperiode leitenden theoretischen und sachlichen Gesichtspunkte des Sonderforschungsbereichs stellen lassen. Militärmusik bietet sich dafür schon deshalb besonders an, weil die doppelte Aufführungsmodalität des Musizierens beim Marschieren und Paradieren sowie beim Platzkonzert ihre Inszenierungsmöglichkeiten stark erweitert. Durch die Symbolisierung von Gewalt, die Erinnerung an Krieg und Zerstörung, den Zusammenhang von Ritual, Macht und Staat werden Grundprobleme der aktuellen Diskussionen um die Kulturen des Performativen berührt. Noch deutlicher lässt sich dieses untersuchen, wenn die heutige Situation in der Bundesrepublik mit der Situation des Kaiserreichs bis zum Ersten Weltkrieg kulturhistorisch verglichen wird. Methodisch soll mit dem Teilprojekt und seinen Unterprojekten durch exemplarische Analysen einzelner Elemente wie etwa Instrumentarium oder Repertoire (UP 1: Militärmusik als tönendes Staatsinsignium), der semantisch-ästhetischen und semiotischen Grundlagen (UP 2: Idiome des Militärischen im Wandel) sowie kompositionstechnischer Manifestationen (UP 3: Militärmusikalische Bearbeitungen und Variationen) zur Erhellung des Verhältnisses von Musik und demokratischem Staat beigetragen werden.

| oben | Projektliste | Homepage | SUCHEN | Stand: 14.07.2008